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Hundehalterhaftpflichtversicherung

Warum eine Tierhaftpflichtversicherung?
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Besitzer (Halter) eines Pferdes oder Hundes der sogenannten Gefährdungshaftung gemäß BGB unterliegt. Dies bedeutet:
Schädigt das Tier einen Dritten, so ist der Besitzer dafür haftbar zu machen - unabhängig von Verschulden oder Nichtverschulden. Und zwar:in unbegrenzter Höhe
mit gegenwärtigem und zukünftigen Vermögen
bis zu einer Dauer von 30 Jahren
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden Quelle:: Algemein
Für mehr information über Hundehalterhaftpflichtversicherung: Information betrifft Risikolebensversicherung





 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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