Genossenschaftsbank
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| Table of contents |
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1 Geschichte
2 Genossenschaftsbanken in Deutschland
3 Geschaftsanteile
3.1 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Heutiger Verbund
5 Weblinks
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Geschichte
Genossenschaftsbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Die Ansatze der Genossenschaftsbanken gehen auf die Grundsatze der Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung von Franz Hermann Schulze-Delitzsch und Friedrich Wilhelm Raiffeisen Mitte des 19. Jahrhunderts zuruck. Diese beiden grundeten unabhangig voneinander die ersten Kreditgenossenschaften. Wahrend Volksbanken vorwiegend in stadtischen Bereichen entstanden, wurden in landlichen Gebieten Raiffeisenbanken gegrundet. Heute noch haben die meisten Genossenschaftsbanken in ihrem Namen Volksbank, Raiffeisenbank ('Raiba') oder Volks- und Raiffeisenbank (VR-Bank). Daruber hinaus firmieren einige Genossenschaftsbanken noch als Spar- und Darlehnskasse.
Der Grundgedanke besteht gemass § 1 des Genossenschaftsgesetzes in der Forderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschaftsbetriebs.
Die Mitglieder leisten dazu in die Genossenschaft einen Geschaftsanteil. Alle Mitglieder haben unabhangig von der Hohe der Einlage gleiches Stimmrecht in der jahrlich stattfindenden Generalversammlung.
Genossenschaftsbanken in Deutschland
Die deutschen Kreditinstitute konnen in 3 Gruppen eingeteilt werden: offentlich-rechtliche Kreditinstitute, Privatbanken und Genossenschaftsbanken. Die Starke der Genossenschaftsbanken liegt vor allem in ihrer flachendeckenden Struktur. Ihr Marktanteil am deutschen Bankenmarkt gemessen an der Bilanzsumme lag 2003 bei 16,8%.
Geschaftsanteile
An Genossenschaftsbanken kann man Geschaftsanteile erwerben . Meist muss man, um Geschaftsanteile erweben zu konnen Kunde der Bank sein. Bei manchen Geno-Banken konnen auch Geschaftsanteile von Nicht-Kunden erworben werden. Entsprechendes ist in der jeweiligen Satzung festgelegt.
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft gilt mit folgenden Bedingungen als erworben: Beitrittserklarung, Zulassung durch den Vorstand, Einzahlung des Guthabens und Ausstellung einer Urkunde.
Hohe des Geschaftsguthabens
Die Anteilshohe nach oben begrenzt: um unabhangig von Weisungen einzelner zu sein, moglichst viele Stimmen zu gewinnen und die Dividendenzahlung im Rahmen zu halten. Diese Grenze ist je nach Bank unterschiedlich, jedoch relativ niedrig (z.B. 500 bis 1000 Euro.) Geschaftsanteile konnen sowohl naturliche als auch juristische Personen erwerben.
Dividende
Die Hohe der Dividende ist abhangig vom Betriebsergebnis und wird durch die General- bzw. Vertreterversammlung genehmigt. Meist ist die Dividende uber dem aktuellen Zinsniveau, um die Anteile attraktiv zu gestalten. (z.B. 5%)
Pflichten der Mitglieder
Im Falle der Insolvenz der Bank haftet der Anteilseigner nicht nur mit seinem Geschaftsguthaben (auch mit noch nicht aufgezahlten Anteilen) sondern auch mit einer je nach Satzung festgelegten Haftungssumme. In der Praxis ist dies noch nie vorgekommen, da alle Genossenschaftsbanken einem Einlagensicherungsfonds angeschlossen sind, der im Notfall einspringt.
Kundigung/Tod
Die Kundigungsfrist fur Geschaftsguthaben ist in der Satzung der Genossenschaftsbank geregelt: 'Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft zum Schluss eines Geschaftsjahres zu kundigen; die Kundigung muss schriftlich erklart werden und der Genossenschaft mindestens drei Monate (oder z.B. sechs Monate) vor Schluss eines Geschaftsjahres zugehen.' Das dann zum Jahresende entstandene 'Auseinandersetzungsguthaben' wird nach Feststellung (also Genehmigung) des Jahresabschlusses durch die General- oder Vertreterversammlung ausgezahlt. Mit dem Tod geht die Mitgliedschaft auf die Erben uber und endet mit dem Schluss des Geschaftsjahres in dem der Erbfall eingetreten ist.
Heutiger Verbund
Die Genossenschaftsbanken in Deutschland sind in Kooperation mit folgenden Partnern tatig:
- DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank (Genossenschaftliche Zentralbank und Allfinanz-Geschaftsbank)
- WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG (Genossenschaftliche Zentralbank im Rheinland und Westfalen)
- VR LEASING AG (herstellerunabhangige Leasinggesellschaft)
- VR FACTOREM GmbH (Factoringgesellschaft)
- Union Investment AG (Fondsgesellschaft fur private und institutionelle Anleger)
- norisbank AG (Anbieter von Konsumentenkrediten)
- Bausparkasse Schwabisch Hall AG (Bausparkasse)
- Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG (Hypothekenbank)
- R+V Versicherung (Versicherungsgesellschaft)
- Munchener Hypothekenbank eG (Hypothekenbank)
- WL-BANK WESTFALISCHE LANDSCHAFT Bodenkreditbank AG (Hypothekenbank)
Weblinks
- http://www.vr-networld.de/ - Website der Volksbanken Raiffeisenbanken
- http://www.vb-paderborn-hoexter.de - Volksbank Paderborn-Hoxter eG, eine der grossten deutschen Volksbanken
- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geng/index.html Genossenschaftsgesetz GenG
- Schweizerischer Verband der Raiffeisenbanken (http://www.raiffeisen.ch/)
- Raiffeisen Osterreich (http://www.raiffeisen.at/)
Genossenschaftsbank
Quelle:: Wikipedia.org
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