Hartz-Konzept
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Das Hartz-Konzept ist eine Bezeichnung fur Vorschlage der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, die unter der Leitung von Peter Hartz tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte. Im Bundestagswahlkampf 2002 versprach Bundeskanzler Gerhard Schroder, die Vorschlage der Kommission „eins zu eins“ umzusetzen. Spater gingen sie in die Agenda 2010 ein und wurden in der Bundesrepublik Deutschland nach und nach umgesetzt.
In den Medien wird das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bundel von verschiedenen Massnahmen enthalt. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Massnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV, die mittlerweile alle vom Gesetzgeber verabschiedet und in Kraft gesetzt sind. Als letztes trat Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft.
| Table of contents |
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1 Hartz-Kommission
1.1 Zusammensetzung 2 Umsetzung
2.1 Hartz I 2.4.1 Neuerungen 2.4.1.1 Wichtige Vorschriften fur das Arbeitslosengeld II 2.4.2 Durchfuhrung 3 Kritik
3.1 Allgemein 4 Chronologie
5 Siehe auch
6 Literatur
7 Weblinks
7.1 Basisinformationen |
Hartz-Kommission
Zusammensetzung
Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt gegrundet. Zu den Mitgliedern gehoren:
- Dr. Peter Hartz, Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG
- Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
- Norbert Bensel, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG und der Deutschen Bahn AG
- Dr. Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants
- Peter Gasse, Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen
- Prof. Dr. Werner Jann, Universitat Potsdam
- Dr. Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Dusseldorf
- Klaus Luft, Geschaftsfuhrer der Market Access for Technology Services GmbH
- Harald Schartau, Minister fur Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Wilhelm Schickler, Prasident des Landesarbeitsamtes Hessen
- Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretar des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
- Prof. Dr. Gunther Schmid, Wissenschaftszentrum fur Sozialforschung
- Wolfgang Tiefensee, Oberburgermeister der Stadt Leipzig
- Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG
- Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG
Auftrag an die Kommission war, Vorschlage zu unterbreiten, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die Bundesanstalt fur Arbeit reformiert werden kann.
Ergebnisse
Das Hartz-Konzept zur Reform des Arbeitsmarktes umfasst 13 „Innovationsmodule“. Im Zentrum der Arbeitsforderung soll demnach die eigene Integrationsleistung des Arbeitslosen stehen. Vorgeschlagen wurden von der Kommission folgende Elemente:
- Doppelter Kundenauftrag: Arbeitsuchende und Arbeitgeber — Verbesserter Service fur Kunden — JobCenter: Die Arbeitsamter werden zu JobCentern umgestaltet. Neben den bisherigen Dienstleistungen der BA ubernehmen die JobCenter auch die arbeitsmarktrelevante Beratung und Betreuung seitens des Sozialamtes, des Jugendamtes, des Wohnungsamtes, der Sucht- und Schuldnerberatung und sind Schnittstelle zur PersonalServiceAgentur (PSA). Anlaufstelle ist der Vermittler oder Fallmanager. Die Arbeitsvermittler werden von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit und konzentrieren sich auf die Pflege der Kontakte zu den Betrieben und die Akquisition offener Stellen.
- Familienfreundliche Quick-Vermittlung und Erhohung der Geschwindigkeit in der Vermittlung: Arbeitnehmer sind zukunftig verpflichtet, das JobCenter nach einer Kundigung unverzuglich uber drohende Arbeitslosigkeit zu informieren, damit Vermittlungsbemuhungen fruhzeitig einsetzen konnen. Bei verspateten Meldungen gibt es Abschlage vom Arbeitslosengeld. Die Vermittlung wird durch verschiedene Massnahmen beschleunigt und familienfreundlich ausgestaltet. Arbeitslose, die Verantwortung fur Familien tragen, werden bei der Vermittlung bevorzugt behandelt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden zusatzliche Kapazitaten der Kinderbetreuung aufgebaut.
- Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit: Die Zumutbarkeit wird nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien, bei denen auch die familiare Situation eine Rolle spielt, neu formuliert und in Verbindung mit Freiwilligkeit und Pflichten konsequent umgesetzt. So wird einem jungen, alleinstehenden Arbeitslosen bei der Mobilitat mehr zugemutet als einem Arbeitslosen mit Verantwortung fur Familienangehorige. Lehnt ein Arbeitsloser eine Beschaftigung ab, muss er nachweisen, dass die abgelehnte Beschaftigung unzumutbar war. Sperrzeiten fur die Zahlung von Arbeitslosengeld werden kunftig differenzierter nach verschiedenen Tatbestanden eingesetzt.
- Jugendliche Arbeitslose — AusbildungsZeit-Wertpapier: Die JobCenter ubernehmen die Verantwortung fur eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle. Es sollen weitere neue Ausbildungsberufe entwickelt werden. Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen sollen verstarkt jugendlichen Arbeitslosen angeboten werden. Mit dem AusbildungsZeit-Wertpapier (AZWP) sollen zusatzliche Ausbildungsplatze finanziert werden. Die Umsetzung des AZWP erfolgt uber eine gemeinnutzige Stiftung.
- Forderung alterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“: Zur Bewaltigung der Arbeitslosigkeit Alterer werden zwei Wege vorgeschlagen: Zur starkeren Integration alterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ersetzt die Lohnversicherung, die die bisherige Arbeitslosenversicherung erganzt, einen Teil des Einkommensverlustes, der bei der Ubernahme einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeit entsteht. Zudem wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung fur Altere gesenkt, wenn sie eine neue Beschaftigung aufnehmen. Die Moglichkeiten der befristeten Beschaftigung Alterer werden erweitert. Andererseits konnen durch das „BridgeSystem“ altere Arbeitslose auf eigenen Wunsch ab 55 Jahren aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der Betreuung durch das JobCenter ausscheiden. Sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung und den vollen Schutz der Sozialversicherung.
- Zusammenfuhrung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe: Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und Intransparenz sowie zur Verbesserung der Abstimmung und Verantwortlichkeit wird in Zukunft jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer Stelle betreut. Es wird drei Arten von Leistungen geben: (1) Das Arbeitslosengeld I ist die beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die in Dauer und Hohe den bisherigen Regeln entspricht. (2) Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Leistung, abhangig von der Bedurftigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfahiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld oder wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfullt ist. (3) Das Sozialgeld entspricht der bisherigen Sozialhilfe fur nicht Erwerbsfahige.
- Beschaftigungsbilanz — Bonussystem fur Unternehmen: Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Verantwortung fur die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplatzen gerecht zu werden. Die JobCenter und die KompetenzCenter unterstutzen die Unternehmen dabei und bieten deshalb Beschaftigungsberatung zu den Bereichen Arbeitsrecht, Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen, etc. an. Unternehmen mit einer positiven Beschaftigungsentwicklung erhalten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung.
- Aufbau von Personal-Service-Agentur (PSA) — Betriebsnahe Weiterbildung — Integration schwer Vermittelbarer: Die PersonalServiceAgentur (PSA) ist ein Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel ist, Einstellungsbarrieren zu uberwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmeruberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die PSA sind eigenstandige Organisationseinheiten und arbeiten fur und im Auftrag des Arbeitsamtes. Die Verpflichtung des Arbeitslosen zur Aufnahme einer Beschaftigung in der PSA ergibt sich aus den Regelungen der Zumutbarkeit. Ablehnung ist mit Leistungskurzungen verbunden. Wahrend der Probezeit wird ein Nettolohn in Hohe des Arbeitslosengeldes gezahlt, anschliessend der tariflich vereinbarte PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein regulares Beschaftigungsverhaltnis, erhalt er den dort ublichen Lohn. Die gesetzlichen Beschrankungen des Arbeitnehmeruberlassungsgesetzes sollen aufgehoben werden.
- Neue Beschaftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung — Minijobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfahigkeit von privaten Dienstleistungen: Mit den beiden neuen Instrumenten Ich-AG und Mini-Job werden neue Wege zur Bewaltigung des Problems Schwarzarbeit aufgezeigt. Die Ich-AG – eine Vorstufe zu vollwertiger Selbstandigkeit – zielt auf weniger Schwarzarbeit Arbeitsloser, die Mini-Jobs auf weniger Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten. Die Einnahmen der Ich-AG unterliegen einer 10-prozentigen Pauschalbesteuerung bis zu einer Verdienstgrenze von 25.000 Euro pro Jahr bei voller Sozialversicherungspflicht. Die Verdienstgrenze bei Minijobs fur Dienstleistungen in privaten Haushalten soll auf 400 Euro monatlich angehoben werden, der Einzug des Sozialversicherungsbeitrags (Sozialversicherungspauschale von 12 Prozent) wird vereinfacht.
- Personal – Transparentes Controlling – Effiziente IT-Unterstutzung aller Prozesse – Aufbauorganisation – Selbstverwaltung – Arbeitsmarktforschung – Change Management: Die BA wird nach einem neuen Leitbild arbeiten, das in einem neuen Handlungsleitfaden fur jeden Mitarbeiter und einem neuen Personalkonzept seinen Ausdruck findet. Innerhalb der BA werden die Beschaftigungsverhaltnisse neu gestaltet. Es wird viele Veranderungen geben: Dazu gehoren ein neues einheitliches Dienstrecht, die Steuerung der Arbeitsamter uber vereinbarte oder vorgegebene Ergebnisse, die Weiterentwicklung des Controllings, die durchgangige Unterstutzung aller Geschaftsprozesse durch IT und offentlicher Zugang zu Informationen und Dienstleistungen uber Internet und Selbstinformationseinrichtungen. Die Aufbauorganisation wird kunftig zweistufig sein: Zentrale und Arbeitsamter, die uber JobCenter den lokalen Kundenbedarf bedienen. In jedem Bundesland wird ausserdem ein KompetenzCenter eingerichtet.
- Umbau der Landesarbeitsamter zu KompetenzCentern fur neue Arbeitsplatze und Beschaftigungsentwicklung – Start mit den neuen Bundeslandern: Die Landesarbeitsamter werden zu KompetenzCentern umgebaut, deren beschaftigungspolitische Aufgaben steuerfinanziert sind. Die KompetenzCenter vernetzen und koordinieren die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik auch uber Verwaltungsgrenzen hinweg. Sie bieten Landern, Kommunen, Unternehmen und Kammern komplementare Losungen und Ressourcen an. Sie fungieren auch als Hauptansprechpartner fur grosse Unternehmen, unterstutzen die JobCenter bei der Beratung von Klein- und mittelstandischen Unternehmen, sind Verbindungsstelle zu den Landesregierungen, koordinieren uberregionale Qualifizierungsprogramme und betreiben Trend- und regionale Arbeitsmarktforschung.
- Finanzierung der Massnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit: Mit dem Konzept des JobFloaters wird die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen nach der Probezeit ein und schafft es einen neuen Arbeitsplatz, erhalt es die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt fur kleine und mittlere Unternehmen in den alten und neuen Landern. Mit einem JobFloater in Hohe von 100.000 Euro (50.000 Euro Forderkredit, 50.000 Euro Nachrangsdarlehen) und einer Vergabe fur 100.000 Arbeitnehmer pro Jahr ergabe sich ein Finanzierungsbedarf von 10 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn in den nachsten drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Millionen gesenkt wird, ergabe sich nach heutigen Massstaben groben Schatzungen zufolge ein Einspareffekt in Hohe von 19,6 Milliarden Euro bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe — Mittel die fur die Forderung von der Beschaftigung in Ich- oder Familien-AGs und in den PSA verwendet werden konnen.
(* Masterplan – Beitrag der „Profis der Nation“: Die Arbeitslosigkeit ist ein Problem, das alle Menschen in Deutschland angeht. Seine Losung kann nicht alleine der Politik, den Gewerkschaften, den Unternehmen oder gar den Arbeitslosen uberlassen werden. Die Profis der Nation, wie die Hartz-Kommission sie nennt, sind gefordert, eine Koalition fur ein flachendeckendes Netz von konkreten Projekten zu bilden: Vollzeitpolitiker in Bund, Land und Gemeinden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesanstalt fur Arbeit, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Managerinnen und Manager, Funktionstragerinnen und -trager in Gewerkschaften und Betriebsraten, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbande, Lehrkrafte, Geistliche, Vereine, Journalistinnen und Journalisten, Kunstlerinnen und Kunstler, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen. Denn ein Problem, das alle angeht, muss auch von allen gelost werden.)
Ziel der Kommission war es, die gefassten Beschlusse in einem moglichst breiten gesellschaftlichen Dialog zu diskutieren, bevor sie umgesetzt werden. Die vom Parlament umgesetzten Vorschlage der Kommission finden sich in den „Gesetzen fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“.
Umsetzung
Die Umsetzung der sogenannten „Gesetze fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ erfolgte in bisher vier Phasen, die als Hartz I bis IV bezeichnet werden.
Hartz I
Gesetzliche Grundlage von Hartz I ist das „Erste Gesetz fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, das am 1. Januar 2003 in Kraft trat. Ziel ist die Erleichterung von neuen Formen der Arbeit. Dieses Gesetz regelt u. a.
- Voraussetzungen fur die Grundung von Personal-Service-Agenturen (PSAs) durch die Arbeitsagentur und freie Trager,
- Forderung der beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur (FbW),
- Unterhaltsgeld der Arbeitsagentur
Zum Gesetzestext (http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/erstes-gesetz-fuer-moderne-dienstleistungen-am-arbeitsmarkt-1.gesetz1,property=pdf.pdf) — externer Link — PDF-Dokument (94,1 KB)
thumb|Lohnnebenkosten im Vergleich
Hartz II
Gesetzliche Grundlage von Hartz II ist das „Zweite Gesetz fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ und ist ebenfalls am 1. Januar 2003 in Kraft getreten. Darin werden die neuen Beschaftigungsarten Minijob und Midijob geregelt, der Existenzgrundungszuschuss [ExGZ], welcher auch als „Ich-AG“ bezeichnet wird, und die Einrichtung von Job-Centern. Siehe auch die Grafik 'Lohnnebenkosten im Vergleich'.
Zum Gesetzestext (http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/zweites-gesetz-fuer-moderne-dienstleistungen-am-arbeitsmarkt-2.gesetz1,property=pdf.pdf) – externer Link – PDF-Dokument (92,3 KB)
Hartz III
Gesetzliche Grundlage von Hartz III ist das „Dritte Gesetz fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ vom 1. Januar 2004. Schwerpunkt ist die Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt fur Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur fur Arbeit (Agentur fur Arbeit).
Zum Gesetzestext (http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/hartz-3,property=pdf.pdf) — externer Link — PDF-Dokument (346,4 KB)
Hartz IV
Gesetzliche Grundlage von Hartz IV ist das „Vierte Gesetz fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, welches zum 1. Januar 2005 in Kraft trat. Es wurde am 16. Dezember 2003 vom Deutschen Bundestag und am 9. Juli 2004 vom Bundesrat mit den Stimmen aller grossen Parteien einschliesslich der Opposition verabschiedet, nachdem die CDU/CSU im Vermittlungsausschuss noch fur einige gravierende Verscharfungen gesorgt hatte. Das Gesetz regelt die Zusammenfuhrung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe.
Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfahigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur fur Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Moglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu ubernehmen (sogenannte kommunale Option). Auch haben die ortlichen Agenturen fur Arbeit die Moglichkeit, zusammen mit den Kreisen oder Gemeinden Arbeitsgemeinschaften (ArGe) zu bilden zur Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Berechtigten. Dies bedeutet, dass Langzeitarbeitslose, die in einer Agentur fur Arbeit gemeldet waren, nach dem Auslaufen der Anspruche auf das Arbeitslosengeld I kunftig je nach Wohnort entweder vom Kreis oder der Gemeinde, von der Agentur fur Arbeit oder von einer ArGe betreut werden, da sich die regionalen Zuschnitte der Agenturen fur Arbeit und der Kreise und Gemeinden nicht decken.
Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird auf die Halfte der bisherigen Laufzeit reduziert (max. 1 Jahr) Arbeitslosengeld I, die Arbeitslosenhilfe (der Bundesagentur fur Arbeit) und die Hilfen zum Lebensunterhalt (der Kreise und Kommunen) als steuerfinanzierte Sozialleistungen werden zum Arbeitslosengeld II zusammengefuhrt. Wer keine Anspruche (mehr) auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I hat, fallt dann in die Kategorie des Arbeitslosengeld II.
Zum Gesetzestext (http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/gesetzestext-hartz4,property=pdf.pdf) — externer Link — PDF-Dokument (384,5 KB)
zur Software siehe auch A2LL
Neuerungen
Wichtige Vorschriften fur das Arbeitslosengeld II
- Die Regelungen zum Arbeitslosengeld sind im Sozialgesetzbuch II festgeschrieben.
- Die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II betragt 345 Euro (West+Berlin) bzw. 331 Euro (Ost) pro Person. Die Kosten fur Unterkunft und Heizkosten werden von der Agentur fur Arbeit ubernommen. Dabei bestimmen die Kommunen: wie viel? In der Regel werden bis zu 45 m² und 5,85 Euro Kaltmiete pro m² zugelassen. Nicht ubernommen werden Stromkosten. Paare erhalten zusatzlich 90 Prozent des Regelsatzes, also 622 Euro im Westen und Berlin und 596 Euro im Osten.Fur 15 bis 18 Jahre alte Kinder erhalt man zusatlich 80 Prozent (West: 276; Ost: 265 Euro), fur Kinder bis 14 Jahre bekommt man zusatzlich 60 Prozent (West: 207; Ost: 199 Euro) des Regelsatzes im Monat. Einmalige Leistungen sind in bestimmten Fallen weiterhin moglich, etwa fur die Erstausstattung der Wohnung (bei der Grundung eines Haushaltes), fur Bekleidung (nur einmalig bei Geburt des Kindes) oder fur mehrtagige Klassenfahrten der Kinder. Hinzu kommen die Beitrage zur Sozialversicherung, die von der Agentur fur Arbeit ubernommen werden.
- In der Arbeitsvermittlung sollen Langzeitarbeitslose mit speziellen Eingliederungsvertragen dazu verpflichtet werden, sich auch selbst um Arbeit zu bemuhen. Wahrend fruher die Betreuungsrelation bei 1:800 lag, wird jetzt ein Fallmanager kunftig nicht mehr als 150 Personen (ab Juli 2005: 75 Personen) betreuen.
- Kunftig kann man mehr Geld hinzuverdienen als bisher in der Sozialhilfe. Bei einem 400-Euro-Job durfen 60 Euro behalten werden. Und bei 900 Euro im Monat sind es ca. 210 Euro. Ab einem Bruttoeinkommen von 1.500 Euro monatlich werden die Einkunfte allerdings voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Einkunfte aus den so genannten 1-Euro-Jobs, also gemeinnutzigen Arbeitsgelegenheiten, hingegen werden nicht versteuert und nicht angerechnet.
- Wer junger als 25 ist, wird sofort in ein Praktikum, eine Ausbildung, eine berufsvorbereitende Qualifizierung vermittelt und hat einen Rechtsanspruch darauf. Bei Nichtannahme der Ausbildung wird sofort die Leistung gesperrt.
- Langzeitarbeitslose mussen zukunftig jeden legalen Job annehmen, sofern er nicht sittenwidrig ist. D.h. der Lohn darf nicht mehr als 30 Prozent unter dem ortsublichen Lohn liegen.
- Fur Arbeitslosengeld-II-Empfanger werden Beitrage der Sozialversicherung (Rente, Kranken- und Pflegeversicherung) bezahlt. Damit werden die ca. 1,1 Mio. Sozialhilfeempfanger jetzt erstmals diese Versicherungsleistungen vom Staat bezahlt bekommen.
- Wer eine zumutbare Arbeit ablehnt, dem wird das Arbeitslosengeld II fur drei Monate um 30 Prozent gekurzt. Jede weitere Ablehnung solch einer Arbeit fuhrt zu einer Kurzung um weitere 30 Prozent, durch die Addierung dieser Uberschneidungen kann es zu einer Reduzierung von uber 100 Prozent kommen, d.h. die Miete wird nicht mehr ubernommen und der Betreffende wird obdachlos. Zur offiziellen Regierungsseite (http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/Arbeitslosengeld-II-Hartz-IV-,11888/Eingliederungsleistungen.htm#neu) — externer Link
- Bei Personen unter 25 wird das Arbeitslosengeld II schon bei der ersten Ablehnung gestrichen und durch Gutscheinleistungen ersetzt.
- Die Kommunen erhalten vom Bund 3,2 Milliarden Euro, so dass sie um ca. 2,5 Milliarden Euro entlastet werden.
- 69 Kommunen durfen ihre Langzeitarbeitslosen selbst betreuen (Optionsmodell).#
- Fur Sozialhilfeempfanger bedeutet die Regelung eine Verschlechterung, Anders als nach dem Sozialhilfegesetz konnen keine Einmalleistungen mehr beantragt werden. Fur grossere Anschaffungen wie beispielsweise eine neue Waschmaschine mussen nach der gesetzlichen Neuregelung die finanziellen Mittel angespart werden.
Sogenannte „1-Euro-Jobs“
Durch die neue Moglichkeit in bestimmtem Rahmen hinzuzuverdienen sollen viele sogenannte „1-Euro-Jobs“ oder Arbeitsgelegenheiten entstehen. Insbesondere Wohlfahrtsverbande wollen solche Stellen schaffen, bei denen die Betroffenen neben den Transferzahlungen eine Mehraufwandsentschadigung von ca. ein bis zwei Euro pro Stunde erhalten, die im Gegensatz zu anderen Hinzuverdiensten anrechnungsfrei bleiben. Diesen Tragern der Ein-Euro-Massnahme fliesst ein Gesamtbetrag in Hohe von bis zu 500 Euro je Monat fur die Verwaltung der Ein-Euro-Jobber. Die so geschaffenen Jobs mussen im offentlichen Interesse sein. Ausserdem durfen die ausgefuhrten Tatigkeiten keine regularen Arbeitsplatze verdrangen; Kritiker befurchten jedoch eine Konkurrenz zum Ersten Arbeitsmarkt. Die auf sechs (maximal neun) Monate angelegten Jobs mussen einen 120-stundigen „Bildungsteil“ enthalten, der von einschlagigen Bildungstragern durchgefuhrt wird. Ublicherweise soll sechs Stunden taglich gearbeitet werden, wobei Arbeit in Schichten und am Wochenende je nach Bedarf ohne Zuschlage gefordert werden konnen. Durch die Arbeitsgelegenheiten im gemeinnutzigen und zusatzlichen Bereich (Vereine, Verbande, aber auch Unternehmen) werden hauptsachlich zwei Ziele verfolgt:
- Aufrechterhaltung der Arbeitsfahigkeit bzw. Wiedergewohnung an regelmassige Arbeit (strukturierter Tagesablauf) fur Langzeitarbeitslose
- Integration in den regularen Arbeitsmarkt.
Die Zahlungen beinhalten lediglich den Mehraufwand fur Fahrtkosten, Arbeitskleidung etc. In Pilotprojekten begannen die ersten Arbeitsgelegenheiten ab 27. September 2004 mit Langzeitarbeitslosen, die sich freiwillig dazu gemeldet hatten.
Seit dem 1.Januar 2005 muss jeder ALG-II-Empfanger die 'Ein-Euro-Jobs' annehmen. Anderenfalls droht die Kurzung der Bezuge. Der Bund hat fur die Ein-Euro-Job-Massnahme insgesamt 6,35 Mrd. Euro zur Verfugung gestellt.
Anrechenbares Vermogen
Vor Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes II muss ein Langzeitarbeitsloser von seinem anrechenbaren Vermogen leben. Zum anrechenbaren Vermogen gehoren Bankkonten, Wertpapiere, Bausparvertrage, Autos, Grundstucke und Eigentumswohnungen.
Es existieren Freibetrage fur das Vermogen in Hohe von 200 Euro pro Lebensjahr mit einem Maximum von 13.000 Euro fur Personen, die 1948 und spater geboren sind, und 520 Euro/Lebensjahr mit einem Maximum von 33.800 Euro fur Personen, die vor 1948 geboren sind. Fur Kapitallebensversicherungen, die erst ab dem Renteneintritt auszahlbar sind, gilt ein zusatzlicher Freibetrag in Hohe von 200 Euro/Lebensjahr mit einem Maximum von 13.000 Euro. Nicht angerechnet wird die sogenannte „Riester-Rente“, Vermogen der im gemeinsamen Haushalt lebenden minderjahrigen Kinder bis je 4.100 Euro, Vermogen der nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder, ein angemessenes Kraftfahrzeug (bisher bei Sozialhilfeempfangern nicht ublich) und eine angemessene selbstbewohnte Eigentumswohnung/Hausgrundstuck. Jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft darf jeweils ein Auto im Zeitwert von nicht mehr als ca. 5.000 Euro besitzen. Daruber hinaus bleiben weitere 750 Euro pro Person innerhalb der Bedarfsgemeinschaft anrechenbarfrei. Daruber hinausgehender Wert wird angerechnet.
Sogenannten „Datschen“ sind als Grundstucke wie bisher auch zum anrechenbaren Vermogen zu zahlen. Eine gesetzliche Veranderung fand hier nicht statt. Sie wurden bisher von den Behorden insbesondere in Ostdeutschland sehr selten berucksichtigt, da sie sich kaum zu Geld machen lassen. Die neuen Regelungen zum anrechenbaren Vermogen der Arbeitslosengeld-II-Bezieher fallen im Vergleich zu den Regelungen fur bisherige Arbeitslosenhilfebezieher und in deutlich hoherem Masse fur bisherige Sozialhilfeempfanger grosszugiger aus.
Angemessener Wohnraum
Entsprechend des Konzeptes steht den Betroffenen „angemessener Wohnraum“ zu. „Angemessener Wohnraum“ bedeutet z.B. fur eine 4-kopfige Familie 120 m² fur eine Eigentumswohnung und 130 m² fur ein Haus. Fur Mietwohnungen sind die angemessenen Grossen kleiner und hangen von den ortlichen Gegebenheiten ab. Fur Alleinlebende sind ca. 45 m² Wohnungsgrosse als angemessen anzunehmen. Berichte uber geplante Massenumzuge in unsanierte Plattenbauten hat Bundeswirtschaftsminister Clement dementiert. Da die Kommunen, die fur die Bewertung des Wohnraums zustandig sind, oft uber eigenen (leerstehenden) Wohnraum verfugen und fur die sogenannten „Kosten der Unterkunft“ (KdU) aufkommen mussen, besteht die Befurchtung, dass es zu massenhaften Zwangsumzugen (nicht unbedingt in unsanierte Plattenbauten) und einem Zusammenbruch lokaler Immobilienmarkte kommt. Die Ubergangszeit fur den Umzug in eine angemessene Wohnung betragt sechs Monate, die Umzugskosten und Mietkaution werden von der Arbeitsagentur getragen. Eine Veranderung zur vorherigen Regelung fur Sozialhilfe- bzw. Arbeitslosenhilfebezieher hat es in diesem Bereich nicht gegeben. In der Praxis werden Betroffene heute nur in Ausnahmefallen zum Verlassen der Wohnung gezwungen.
Vermogen von Verstorbenen
Ist ein Empfanger von Arbeitslosengeld II verstorben und hinterlasst ein Vermogen, das zuvor aufgrund obiger Ausnahmeregelungen nicht angerechnet wurde, hat der Staat 3 Jahre Zeit, seinen Anspruch auf dieses Vermogen geltend zu machen, um einen Ersatz fur das in den letzten 10 Jahren vor dem Tod des Leistungsempfangers gezahlte Arbeitslosengeld II zu erlangen. Fur diesen Fall existiert fur die Erben ein Freibetrag in Hohe von 1.700 Euro, der sich auf 15.500 Euro erhoht, wenn der Erbe ein Verwandter ist, der den Verstorbenen dauerhaft bis zu seinem Tod gepflegt hat, oder es sich um den Lebenspartner handelt.
Durchfuhrung
Weil die Einfuhrung von Hartz IV sehr aufwendig und kompliziert ist, werden in den Agenturen fur Arbeit zusatzliche Arbeitskrafte benotigt. Ursprunglich waren dafur fast ausschliesslich Beamte aus dem Westen der Bundesrepublik vorgesehen, die in den fruheren Staatsbetrieben (insbesondere der Telekom) beschaftigt waren und derzeit ohne Aufgabe bei vollen Bezugen in Auffanggesellschaften „geparkt“ waren. Um einen Anreiz zu schaffen, sollten sie dafur eine Zulage von bis zu 11.000 Euro („Buschzulage“) insgesamt pro Person erhalten. Aus dem Osten seien faktisch keine Mitarbeiter vorgesehen. Die Bundesagentur fur Arbeit begrundet dies damit, dass fur diese Aufgabe nur Beamte in Frage kamen und aus dem Osten nicht genugend Beamte zur Verfugung standen.
Die Veroffentlichung dieser Plane sorgte fur ein grosses Echo in Medien, Politik und Bevolkerung. Vor allem im Osten entstand der Eindruck, dass mit zweierlei Mass gemessen werde: Auf der einen Seite Kurzungen fur diejenigen, die keine Arbeit finden, auf der anderen Seite Zusatzzahlungen fur Personen, die in Gebiete mit hoher Arbeitslosigkeit „importiert“ wurden. Vielfach wurde von einer immer noch nicht vollzogenen Wiedervereinigung gesprochen. Kritisiert wurde auch, dass die Beamten, die nicht bereit waren, in den Osten zu gehen, im Gegensatz zu den zukunftigen Beziehern von Arbeitslosengeld II keine Einbussen hinnehmen mussten.
Unter dem Druck der Offentlichkeit wies Minister Wolfgang Clement die Bundesagentur fur Arbeit an, nunmehr auch Ostdeutsche einzusetzen. Das fuhrte zu Verargerung bei der Behorde, die bereits Beamte ausbilden liess. Ausserdem lasst sich die bereits vollzogene Entsendung der Beamten nicht so leicht zurucknehmen. Da die bisherige Arbeitslosenhilfe am Ende eines Monats, das Arbeitslosengeld II aber genauso wie bisher die Sozialhilfe am Anfang eines Monats ausgezahlt werden soll, war zunachst vorgesehen, dass die bisherigen Arbeitslosenhilfeempfanger im Januar 2005 keine Auszahlung erhalten. Als Begrundung dazu wurde von Minister Wolfgang Clement angefuhrt, dass dieser Personenkreis wegen der Auszahlung um den 31. Dezember 2004 am 1. Januar 2005 nicht bedurftig sei. Mittlerweile wurde jedoch der 1. Januar 2005 als erster Auszahlungstermin fur das Arbeitslosengeld II festgelegt.
In Agenturen fur Arbeit finden Ausbildungen zum „Fallmanager“ statt, um Einzelfalle besser bearbeiten zu konnen. Dabei soll ein Mitarbeiter fur die Vermittlung deutlich weniger Arbeitsloser zustandig sein als bisher (1:75). Mit den Arbeitslosen wird ein Vermittlungsvertrag abgeschlossen, in dem konkret Massnahmen zur schnellstmoglichen Vermittlung festgelegt sind. In einigen Agenturen fur Arbeit, wie zum Beispiel in Halle und bald auch in Gera werden angemietete Wachleute eingesetzt, um die Sicherheit zu gewahrleisten. Die Software zur Berechnung des ALG2 ist laut Planung erst im Oktober 2004 einsatzfahig, so dass ab 18. Oktober 2004 mit der Abarbeitung der Antrage begonnen werden soll. Jeder Langzeitarbeitslose soll bis zum Jahresende seinen Leistungsbescheid bekommen. Durch den enormen Arbeitseinsatz der BA-Mitarbeiter konnte die erste Auszahlung im Januar 2005 bis auf wenige Ausnahmen erfolgen.
Haufig wird mangelhaftes Aufklarungsbemuhen seitens der Bundesregierung kritisiert. Die Dringlichkeit von Reformen sei den Burgern nicht ausreichend vermittelt worden. Die Pflicht der betroffenen Burger zur Eigeninformation wird ebenfalls eingefordert. Zurzeit seien nach Medienangaben kaum 30 Prozent ausreichend uber die Massnahmen und Folgen von Hartz IV informiert.
Nach ersten Beobachtungen hat Hartz IV bereits jetzt schon dazu gefuhrt, dass Arbeitslose ihre Bewerbungen sehr viel ernster nehmen und auch Berufe annehmen, die ihnen bisher unattraktiv erschienen. So wird von den Landwirten ein deutlich hoheres Interesse an Tatigkeiten als Erntehelfer registriert — eine Arbeit, fur die zuvor nur wenige Interessenten zu finden waren und die mehrheitlich von auslandischen Arbeitnehmern z. B. aus Polen gemacht wurde. Auch die Zeitarbeitsfirmen registrieren einen rasanten Anstieg von Bewerbungen.
Kritik
Allgemein
Ziel der Hartz-Kommission waren Vorschlage fur eine Reform der Arbeitsmarktpolitik. Im politischen Prozess - das Gutachten wurde wahrend des Bundestagswahlkampfes 2002 vorgelegt - wurden die Ergebnisse aber als Vorschlage zum Abbau der Arbeitslosigkeit um bis zu 2 Millionen verkauft. Schon allein aufgrund des sehr viel beschrankteren Auftrags an die Kommission, muss bezweifelt werden, ob ihre Vorschlage uberhaupt geeignet sind, ein derartig ehrgeiziges Ziel anzugehen. Gesamtwirtschaftliche Aspekte der Arbeitslosigkeit, z.B. wie die Nachfrage nach Arbeitskraften oder das Wirtschaftswachstum gesteigert werden kann, hatte die Kommission uberhaupt nicht betrachtet. Es war allerdings auch nicht ihr Auftrag gewesen.
Antihartz.jpg
Dr. Hermann Scherl, Professor fur Sozialpolitik an der Universitat Erlangen, hat im August 2003 eine Zwischenbilanz erstellt [1] (http://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/hartz2.pdf). Darin prognostiziert er statt der im Hartz-Bericht angekundigten Senkung der Arbeitslosigkeit von 2 Millionen Arbeitslosen nur eine Senkung um hochstens 400.000 Arbeitslose. Ausserdem kritisiert er die Missbrauchsmoglichkeiten bei der Ich-AG, Unattraktivitat der Minijobs fur Arbeitslose und Sozialhilfeempfanger, Aufteilung regularer Arbeitsplatze in mehrere Minijobs, geringe Nutzung und Mitnahmeeffekte beim Job-Floater, und die nur teilweise Deregulierung der Arbeitnehmeruberlassung. Er lobt die politische Anerkennung der Arbeitnehmeruberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt fur Arbeit, und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.
Hermann Scherl: Die Vorschlage der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz. In: List-Forum fur Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 29 (2003), Heft 3, Nomos-Verlags-Gesellschaft ISSN 0342-2623 ISSN 0937-0862, S. 216-236
Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel ausserte sich in einem Interview mit der Tagesschau vom 2. Juli 2004 noch weniger optimistisch: „Das vorrangige Motiv ist vor allem, Sozialausgaben einzusparen. Wir haben die hohe Arbeitslosigkeit, wir haben hohe Kosten durch die Arbeitslosigkeit. Das vorrangige Ziel ist einfach einzusparen. Der Wirtschaftsminister hat ja selber gesagt, dass die wichtigste Herausforderung fur Arbeitsplatze Wirtschaftswachstum ist. Aber von den Hartz-Gesetzen — das wissen wir sicher — gehen keine Wachstumsimpulse aus, eher sogar eine Belastung. (...) Wir haben Berechnungen, dass die Arbeitsmarktreformen am Ende sogar ca. 100.000 Arbeitsplatze kosten kann.“
Nach einer Entscheidung des Dusseldorfer Sozialgerichts im Februar 2005 verstosst Hartz IV gegen den Gleichheitsgrundsatz nach Artikel 3 des Grundgesetzes. Wahrend das Partnereinkommen bei unverheirateten heterosexuellen Paaren voll angerechnet wird, sind unverheiratete homosexuelle Paare nun privilegiert, denn die Anrechnung des Partnereinkommens ist bei homosexuellen Lebensgemeinschaften nicht vorgesehen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat gegen die Gerichtsentscheidung Revision eingelegt.
Kritik an zu starken Kurzungen
Durch den Umbau des sozialen Netzes wurde im Vorfeld der Einfuhrung von Hartz IV Mitte 2004 Kritik geaussert. So wurden Demonstrationen in vielen Stadten Deutschlands parallel organisiert, der Begriff Montagsdemonstration wurde in den Medien wieder gebraucht.
Besonders Gewerkschaften kritisierten eine ubermassige Belastung kleiner und mittleren Einkommen, statt besonders die hoheren Einkommensgruppen und Vermogensbesitzer zu belasten. Arbeitslosigkeit sei kein personliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphanomen, dem nicht mit Bestrafung der Arbeitslosen beizukommen sei.
Arbeitslosigkeit sei zudem vor allem nicht auf Vermittlungsprobleme und Unwillen der Arbeitslosen zu begrunden, was sich nach dieser Auffassung auch an der geringen Zahl offener Stellen pro gemeldeter Arbeitsloser zeigt auf die das Hartz-Konzept primar zielt. Es wird auf das verglichen mit der Weltwirtschaft zwar geringe, aber doch positive Wachstum der deutschen Wirtschaft verwiesen. Der bei langerer Arbeitslosigkeit drohende relativ hohe Verlust an Lebensstandard gilt diesen Kritikern als eine besonders zu berucksichtigende Harte.
Kritik an zu geringen Kurzungen
Viele Wirtschaftsexperten ausserten sich dahingehend, dass das Hartz-Konzept noch nicht weit genug gehe, aber den richtigen Weg darstelle. Die Befurworter der Hartz-Konzepte vertreten die Ansicht, dass die Menschen sich uber die Jahre daran gewohnt hatten, dass der Staat sie finanziell auch uber Notfalle hinaus versorge. Sozialleistungen seien zur Selbstverstandlichkeit geworden. Der plotzliche Sozialabbau erscheine daher vielen als Harte. Viele seien in okonomisch schwierigen Zeiten nicht bereit, einen Teil ihrer Anspruche an den Staat zum Wohle der Allgemeinheit aufzugeben, obwohl dadurch dringliche Aufgaben des Staates vernachlassigt wurden. Sie fordern insbesondere weitere Liberalisierungen des Arbeitsrechts.
Die Bundesregierung erklart, dass das Volumen der Unterstutzungsleistung nicht verringert, sondern lediglich anders verteilt werde. Ausserdem waren die Agenturen fur Arbeit dem Arbeitslosen so naher und konnten ihm, ohne Umwege uber verschiedene Behorden, schneller Arbeit vermitteln.
Massenhafte Abwanderungen von deutschen Unternehmen ins benachbarte Ausland, etwa nach Tschechien, mit sechsfach geringeren Lohnen bei vergleichbarer Produktivitat, waren zudem zu beobachten. Dies verstarkte den Druck auf die Regierung, die Konkurrenzfahigkeit der Volkswirtschaft wieder herzustellen.
Zumutbarkeitskriterien
Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbande kritisieren insbesondere die Anderung bei den Zumutbarkeitsbedingungen durch das Hartz-Konzept, die im Kern besagen, dass jede Arbeit (auch untertariflich bezahlte oder geringfugige Beschaftigung) zumutbar ist. Sie befurchten negative Auswirkungen sowohl auf die Beschaftigten wie auf die Konjunktur:
- Erworbene Qualifikationen werden entwertet, wenn Arbeitsplatze unabhangig von der erworbenen Ausbildung angenommen werden mussen, bzw. dies im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter bei den Agenturen steht
- Es entsteht Druck insb. in den unteren Lohngruppen, weil jeder zu jeder Arbeit gezwungen werden kann. Hier befurchten die Gewerkschaften Lohnsenkungen und damit eine weitere Schwachung der Binnennachfrage. Das gesamte Lohngefuge konnte nach unten ins Rutschen geraten.
- Der Zwang zur bundesweiten Mobilitat kann gewachsene Strukturen (Familien, Freundeskreise) weiter zerstoren, sowie in ganzen Regionen (v.a. Ostdeutschlands) zur Abwanderung vor allem der jungeren und mobileren Bevolkerungsschichten fuhren
Insgesamt verstarken sich der Druck und der Warencharakter der Arbeit.
Auch wenn von Seiten der Bundesregierung davon gesprochen wird, dass die sog. „1-Euro-Jobs“ nur in Bereichen entstehen sollen, die ansonsten nicht vom Markt oder offentlichen Einrichtungen bedient werden, kritisieren insbesondere Gewerkschaften und lokale mittelstandische Betriebe und Wirtschaftsverbande diese Regelung.
- Eine Abgrenzung zwischen Tatigkeiten die ansonsten nicht angeboten werden und moglichen Geschaftsfeldern und offentlichen Leistungen ist schwer, bzw. vom jeweiligen Stand der offentlichen Versorgung abhangig.
- Uber de facto subventionierte Arbeitsverhaltnisse konnte so bestehenden Einrichtungen und Firmen Konkurrenz gemacht werden sowie der Druck auf entsprechende Lohne verstarkt werden.
Prognostizierte Folgen fur Kinder
Der deutsche Kinderschutzbund (http://www.dksb.de/cgi-bin/presse_detail.pl?id=44) errechnet, dass als Folge des Hartz-Konzepts ca. 500.000 Kinder zusatzlich in Sozialhilfe gedrangt werden:
„[...] Der Deutsche Kinderschutzbund hat seit uber einem Jahr auf die dramatischen Folgen von Hartz IV hingewiesen. Schon heute mussen in Deutschland mehr als eine Million Kinder von Sozialhilfe leben. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe im Reformpaket Hartz IV werden es 1,5 Millionen Kinder sein — jedes zehnte Kind. Wir mussen damit rechnen, dass in den Grossstadten 30 % aller Kinder auf Sozialhilfeniveau leben werden, in einigen Stadten wie Duisburg oder Essen sogar 40 % aller Kinder. [...]“ (PE vom 10. August 2004)
Chronologie
Weitere Daten auf der Zeitleiste:
| 16. August 2002: | Die Kommission prasentiert ihre Ergebnisse (sog. „Hartz-Vorschlage“) |
| 22. August 2002: | Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschlage; Erarbeitung der vier Schritte zur Umsetzung |
| 30. Dezember 2002: | Beschluss des 1. Gesetzes fur Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (nicht zustimmungspflichtig) |
| 20. Februar 2003: | Beschluss des 2. Gesetzes fur Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (zustimmungspflichtig) |
| 17. Oktober 2003: | Beschluss des 3. Gesetzes fur Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (nicht zustimmungspflichtig), gultig ab 1. Januar 2004 |
| 17. Oktober 2003: | Beschluss des 4. Gesetzes fur Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (zustimmungspflichtig), Einigung im Vermittlungsausschuss am 17. Dezember 2003 |
| 1. Januar 2004: | Gultigkeit des 3. Gesetzes fur Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt |
| 1. Januar 2005: | Gultigkeit des 4. Gesetzes fur Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt |
Siehe auch
- Agenda 2010,
- Arbeitslosigkeit, Bundesagentur fur Arbeit,
- Arbeitsmarkt, Arbeitsmarktpolitik, Flexibilisierung,
- Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe
- Einstiegsgeld
- JobCard
- Sozialstaat, Sozialstaatspostulat, Sozialrecht, Sozialversicherung,
- Sozialpolitik, Sozialreform,
- Soziale Gerechtigkeit, Soziale Ungleichheit, Sozialabbau,
- Grundsicherung, Grundeinkommen
- Gewerkschaft, Zivilgesellschaft
- A2LL
Literatur
- Peter Hartz u.a.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschlage der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt fur Arbeit. Bundesministerium fur Arbeit und Sozialordnung, Berlin 2002
- Die Folgen der Agenda 2010 — Alte und neue Zwange des Sozialstaats.Herausgegeben von Holger Kindler / Ada-Charlotte Regelmann / Marco Tullney. Hamburg 2004. ISBN 3899651022
- Halbierung der Arbeitslosigkeit bis 2005? von Angelika Beier, Joachim Bischoff, Richard Detje. Hamburg 2002. ISBN 3879758948
- Radikalumbau des Arbeitsmarktes — Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Die Folgen der Hartz-Reform. Herausgegeben von WissenTransfer. Hamburg 2003. ISBN 3899650247
- Sozialstaat: Wie die Sicherungssysteme funktionieren und wer von den „Reformen“ profitiert. Herausgegeben von Christian Christen / Tobias Michel / Werner Ratz. Hamburg 2003. ISBN 3899650050
- Horst Marburger (2004) : SGB II, Umsetzung von Hartz IV, Grundsicherung fur Arbeitssuchende. Walhalla Fachverlag. ISBN 3-8029-7481-6
- Hartz IV - eine Abrechnung. Gabriele Gillen. Hamburg 2004. ISBN 3499620448
Weblinks
Basisinformationen
- Ausfuhrliche FAQ -Infos Downloads zu Hartz IV (http://www.arbeitslosennetz.de)
- Tagesschau Dossier zu Hartz IV (http://www.tagesschau.de/thema/0,1186,OID2415058_REF1_NAV,00.html)
- Hartz IV: Kurzinformation (http://www.swr.de/ratgeber/finanzen/arbeitslosengeld/print1.html)
- Zusammenfassung der Hartz-Anderungen (http://www.tagesschau.de/thema/0,1186,OID2415058_REF2_NAVSPM2~3432766,00.html)
- Frankfurter Rundschau: Ubersicht zu Hartz IV: Zumutbarkeit, Wohnung, Formular, Nebenverdienst, Chronik, Links (http://www.fr-aktuell.de/hartz)
- Bericht der Hartz-Kommission als PDF (http://www.bmwi.de/Navigation/Service/bestellservice,did=12168.html)
- Informationsportal der Bundesregierung zu Hartz IV und dem ALG II (http://www.bundesregierung.de/Politikthemen/-,11826/Arbeitslosengeld-II-Hartz-IV.htm)
- Menschen in Arbeit bringen (http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Service/Bestellservice/publikationen-arbeitsmarktpolitik.html) Bundesministerium fur Wirtschaft und Arbeit — PDF-Dokument
- Informationsblatt uber die wesentlichen Inhalte des Vierten Gesetzes fur moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Arbeitslosengeld II) (http://www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/wesentliche-inhalte-hartz-4,property=pdf.pdf) (pdf) [broken link]
Kritik
- Der „grosse Wurf“ der Hartz-Kommission: Das neue Arbeitsamt: vermarkten statt vermitteln (http://www.gegenstandpunkt.com/gs/02/3/hartz-x.htm)
- Neue Reformvorschlage von Peter Hartz: Betriebswirtschaftliche Kalkulationen mit dem ganzen Arbeitsleben (http://www.gegenstandpunkt.com/gs/03/4/hartz.htm)
- Hartz IV: Sozialer Abstieg fur Millionen. (http://www.wissentransfer.info/wissen/pages/news.php?id=20) 17 Folien mit Hintergrundinformationen und Alternativen zum Download als ZIP (http://www.wissentransfer.info/wissen/dls/wissentransfer_hartz_IV.zip)
- Joachim Bruhn: Der Schreck — Die Funktion von Hartz IV: Wie mit der Produktion von Panik Staatlichkeitswahn erzeugt wird (http://jungle-world.com/seiten/2004/43/4199.php)
- Auswirkungen von Hartz IV auf die Arbeit in der Schuldnerberatung (http://www.sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/Abhandlung%20Hartz%20IV%20und%20Schuldnerberatung.pdf)
- LinksNet zu Hartz (http://www.linksnet.de/): Des-information (http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1301) Sozialabbau (http://www.linksnet.de/artikel.php?id=681) Gender (http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1222) Erwerbslose (http://www.linksnet.de/artikel.php?id=934) Workfare (http://www.linksnet.de/artikel.php?id=793) Arbeitsdienst (http://www.linksnet.de/artikel.php?id=1075) Alternativen (http://www.linksnet.de/artikel.php?id=902)
- Uli Krug und Karl Nele, Zeitschrift Bahamas Verstaatlichung der Arbeitskraft — Hartz IV und die Kontinuitat deutscher Krisenbewaltigung (http://www.redaktion-bahamas.org/auswahl/web45-1.htm)
- mdr, 18.01.2005: 58+ Regelung - Hartz IV und die Jahre bis zur Rente (http://www.mdr.de/exakt/1780137.html)
- Widerstand ist moglich. Gegen 1-Euro-Jobs kann auf vielfaltige Weise vorgegangen werden ak - analyse + kritik, 18.2.2005 (http://www.akweb.de/ak_s/ak492/17.htm)
- Hartz IV macht's moglich - Was ist fur Arbeitslose noch zumutbar? (http://www.taz.de/pt/2004/12/18/a0077.nf/text)
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Kategorie:Politik (Deutschland) Kategorie:Sozialstaat
Quelle:: Wikipedia.org
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