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Private_Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

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Table of contents
1 Zulassungsvoraussetzungen
2 Beitrage
3 Versicherer
4 Abrechnungswesen
5 Vertragsgestaltung
6 Leistungen
7 Unterschiede zwischen PKV und GKV
8 Weblinks

Zulassungsvoraussetzungen

Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) konnen sich Arbeitnehmer und Angestellte versichern, deren Einkommen uber der Versicherungspflichtgrenze liegt. Seit 2003 unterscheidet sich dieser Wert von der Beitragsbemessungsgrenze. Beamte, Selbstandige und Freiberufler sind unabhangig von der Einkommenshohe von der Krankenversicherungspflicht befreit und konnen zwischen PKV und GKV frei wahlen.

Beitrage

Die PKV erhebt im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) risikoaquivalentere Versicherungspramien. Das bedeutet, der Versicherer verlangt von dem Versicherten einen Beitrag, der dem zu versicherten Risiko entspricht, also geschlechts- und altersabhangig, aber auch abhangig vom Gesundheitszustand bei Beginn der Versicherung. Hat der Antragsteller eher leichte Vorerkrankungen (z.B. Ubergewicht, erhohter Blutdruck), dann kommt ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluss in Betracht, der auf den Kostenverlauf einer Vergleichsgruppe abzielt. Hat der Antragsteller eher schwere oder unberechenbare Vorerkrankungen (fur die keine genugend grosse Vergleichsgruppe existiert), dann wird der Antrag auf private Krankenversicherung in der Regel abgelehnt.

Die Pramie beinhaltet weiterhin Beitrage, die vom Versicherer angespart werden. Diese gesetzlich vorgeschriebenen sogenannten Alterungsruckstellungen werden dafur verwandt, die steigenden Kosten aufgrund des Alterwerdens der versicherten Person zu decken. Der Gesamtbeitrag der Person soll also nicht steigen, weil sie alter wird, sondern nur aufgrund des medizinischen Fortschritts und der allgemeinen Kostensteigerung und der verschlechterung des Versichertenbestands. Derzeit konnen in Deutschland Altersruckstellungen nicht zum nachsten Krankenversicherer 'mitgenommen' werden. Daraus resultiert, dass es effektiv keinen Wettbewerb um Bestandskunden einer privaten Krankenversicherung gibt, der Versicherer hat also ein Monopol auf den Versicherungsnehmer. Uber die Diskussion der Mitnahme von Altersruckstellungen: ein Artikel der Versicherungswirtschaft (http://www.gdv.de/presseservice/13505.htm) Aus dem Monopol auf den Versicherungsnehmer und dem mangelnden Wettbewerb um Bestandskunden folgt, dass Wettbewerb um Versicherungsnehmer lediglich bei Neukunden moglich ist. Diese werden von vielen privaten Krankenversicherungsunternehmen mit im Verhaltnis zur gesetzlichen Krankenversicherung sehr gunstigen und im Verhaltnis zur anderen privaten Krankenversicherungen immer noch gunstigen Tarifen angeworben. Grundsatzlich ist der private Versicherungsschutz umfangreicher als die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Gunstigkeit solcher Tarife erklart sich dadurch:

  1. Der Tarif wird 'frisch aufgelegt', d.h. mit einem Versichertenbestand von 0.
  2. Der Tarif wird stark in bestimmten Zielgruppen umworben, sodass besonders gesunde Versicherte den Versichertenbestand ausmachen.
  3. Wegen der Gesundheit der Versicherten sind die Kosten fur das Versicherungsunternehmen und damit auch die Beitrage fur die Versicherten sehr gunstig.
  4. Wegen den daraus resultierenden niedrigen Beitragen lasst sich gut fur den Tarif werben.
  5. Nach einigen Jahren steigen die Kosten, weil der meist junge Versichertenbestand alter wird. Die Beitrage steigen. Der Tarif wird damit unattraktiv fur Neuzugange.
  6. Das Versicherungsunternehmen legt einen anderen neuen Tarif 'frisch auf'. Zukunftig wird nach bekanntem Muster der neue Tarif beworben, der alte jedoch nicht mehr und erhalt so gut wie keine Neuzugange mehr.
  7. Die alter und kranker werdenden Versicherten bleiben immer mehr unter sich.

Seriose und renommierte Unternehmen verfahren allerdings nicht so. Es ist somit darauf zu achten, dass man ein Unternehmen nebst Tarif wahlt, welcher bereits seit Jahrzehnten am Markt ist. In jedem Fall gibt es einen gesetzlich vorgeschriebenen 'Standardtarif', der sich an den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse orientiert und in den der Versicherte wechseln kann, sofern er die Beitrage nicht mehr entrichten kann oder will. Aus diesem Grund ist bereits bei Antragstellung eine Wahl des Versicherungsunternehmens sehr wichtig. Versicherungsunternehmen der Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit sind weniger anfallig fur ein solches 'Tariffeuerwerk' als Versicherungsunternehmen der Rechtsform Aktiengesellschaft, da erstere ihre Gewinne nur an die Versicherten selbst auszahlen, mithin fur das Unternehmen kein Vorteil aus einem solchen 'Tariffeuerwerk' entsteht. Bei Antragstellung sollte man darauf achten, wie oft das Versicherungsunternehmen in der Vergangenheit neue Tarife aufgelegt hat und wieviele Tarife es uberhaupt im Versicherungsunternehmen gibt.

Entsprechend des versicherungsmathematischen Grundsatzes des individuell risikogerechten Beitrages muss im Gegensatz zur GKV in der PKV jedes Familienmitglied mit eigenem Beitrag versichert werden, es gibt keine beitragsfreie Familienversicherung. Dafur gibt es aber auch keine vergleichbare Kostenexplosion. Man muss beachten, dass in der Privatversicherung eine nicht einseitig vom Versicherer anderbare zivilrechtliche Vertragsbindung besteht. In der gesetzlichen Krankenkasse dagegen kann der Gesetzgeber die Leistungen beliebig reduzieren. Beitragserhohungen finden dann insbesondere durch Leistungsausschlusse (aktuell: Brille, Praxisgebuhr, Ausschluss rezeptfreier Medikamente) statt. Gleichzeitig nimmt der Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse am technischen Fortschritt teil (z.B. technische Hilfsmittel). In der PKV sind technische Neuerungen durch den Vertrag haufig nicht abgedeckt (Vertrage laufen teilweise 40 bis 50 Jahre).

Grundsatzlich steigen die Kosten im Gesundheitssystem. Die PKV ist durch Alterungsruckstellungen, gesetzlichen Zuschlag, Standardtarif und Vertragsfreiheit (Selektion grossenteils gesunder Versicherter) prinzipiell besser auf den demographischen Wandel vorbereitet als die GKV. Das wichtigste Kriterium bei der Wahl einer PKV ist die Beitragsstabilitat. Denn sobald eine ernste Erkrankung auftritt ist ein Wechsel i.d.R. nicht mehr moglich, indem man durch den neuen Versicherer abgelehnt wurde.

Versicherer

Eine private Krankenversicherung kann von zwei Unternehmenstypen als Versicherer getragen werden:

  • Aktiengesellschaft (AG)
  • Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)

Der wesentliche Unterschied zwischen beiden Unternehmenstyp ist, dass bei der Aktiengesellschaft die Gewinne an die Aktionare fliessen, beim Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit fliessen die Gewinne dagegen an die Versicherten zuruck. Auch gibt es bei den VVaGs eine meist unterentwickelte Form der Mitbestimmung uber das Unternehmen. Im Jahr 2003 hatten die VVaGs in Deutschland 44.68% aller Beitragseinnahmen, aber 50.77% aller Vollversicherten. (Quelle (http://www.pkv-verband.de/downloads/Zb04.pdf))

Abrechnungswesen

Uber die Behandlungskosten nach einem Arztbesuch erhalt der Versicherte eine Rechnung direkt vom behandelnden Arzt, die er anschliessend ebenso wie Rezepte fur Medikamente bei seiner Versicherung einreicht und nach Prufung erstattet bekommt. Bei Krankenhausaufenthalten rechnet die Klinik in der Regel die Kosten direkt mit der PKV ab.

Vertragsgestaltung

Der Versicherungsnehmer kann je nach seinen Bedurfnissen verschiedene Leistungspakete (z.B. Zahnersatz oder Heilpraktiker) individuell kombinieren, um fur sich die beste Losung zu finden. Einige Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung. D. h., die Versicherung tritt erst dann ein, wenn die jahrlichen oder monatlichen Arzt- und Medikamentenkosten den Selbstbeteiligungs-Betrag ubersteigen. Dafur ist bei diesen Tarifen die Versicherungspramie niedriger oder ein Teil der Beitrage wird zuruckerstattet, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen wurden.

Wer einmal privat vollversichert hat, wird von den gesetzlichen Krankenkassen nur dann wieder aufgenommen, wenn er wieder versicherungspflichtig wird, z.B. durch Arbeitslosigkeit.

Leistungen

Auch wenn die Leistungen der PKV je nach Gesellschaft und Tarif variieren, werden i. d. R. einige Massnahmen erstattet, die von der GKV gar nicht oder nur zum Teil ubernommen werden. Ausschlaggebend ist immer die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung bzw. einer Medikation.

Versicherbar ist (je nach Tarif)

  • Ein- oder Zweibett-Zimmer bei stationarer Behandlung
  • Freie Wahl der Klinik
  • Behandlung durch den Chefarzt
  • Zahnersatz (Hochwertige Kronen, Fullungen und Prothesen)
  • Kieferorthopadische Behandlungen
  • Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen)
  • Alternative Behandlungsmethoden und Medikamente
  • Zuzahlungsfreie Massagen und Physiotherapie
  • Befreiung von der Zuzahlung bei Medikamenten


Daruber hinaus werden privat Versicherte z.T. von einer bevorzugten Behandlung profitieren, was zum einen daran liegt, dass Arzte fur ihre Leistungen hohere Satze berechnen durfen, zum anderen gelten bei Privatpatienten nicht die Verordnungsvorschriften und Budgets der gesetzlichen Krankenversicherung.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

  • Familienangehorige der Mitglieder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert. Bei der PKV ist fur jede versicherte Person ein separater Beitrag fallig.
  • Die Beitrage richten sich bei der GKV prozentual nach dem Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Provision, ...) bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Bei der PKV wird der Beitrag nach dem personlichen Krankheitsrisiko (Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitsstatus) berechnet.
  • Gut verdienende Alleinstehende erhalten in der PKV in der Regel gunstigere Tarife als in der GKV.
  • Es kommt vor, dass Privatversicherte beim niedergelassenen Arzt (z.B. separate Sprechstunden fur Privatversicherte) und im Krankenhaus (z.B. Einzelbettzimmer) bevorzugt behandelt werden.
  • Einige Leistungen werden von der GKV im Gegensatz zur PKV nicht oder nur teilweise bezahlt (z.B. nicht rezeptpflichtige Arzneimittel, Sehhilfen, Zahnersatz).
  • Alle Versicherten haben in der GKV bei gleichem Status den gleichen Leistungsanspruch
  • Die GKV ist abhangig vom Sozialgesetzbuch, d.h. die Politik kann die Leistungen jederzeit beschranken bzw. einzelne Leistungen ganz streichen (Staatsmedizin, Planwirtschaft).
  • Klagen gegen eine GKV ist vor den Sozialgerichten kostenfrei

Weblinks

  • Stiftung Warentest zur Privaten Krankenversicherung (http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/alles/1124524.html)
  • Verband der Privaten Krankenversicherungen (http://www.pkv.de)
  • Glossar zum Thema Krankenversicherungen (http://www.ratgeber-pkv.de/glossar.php)
  • Private Krankenkasse (http://www.kostenlos-krankenkassenvergleiche.de)
  • Private Krankenversicherung (http://www.private-krankenversicherung-tip.com)

Siehe auch: Gesundheitswesen, Krankenversicherung, Krankenkasse, Burgerversicherung, Gesundheitssystem

Kategorie:Versicherungswesen Kategorie: Gesundheitswesen

Quelle:: Wikipedia.org
Für mehr information über Privatversicherung:
Sachversicherung ?





 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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