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Aktuelles zum Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz ist am 01.01.05 in Kraft getreten. Kernpunkt des Gesetzes ist der Wechsel von vor- zu nachgelagerter Besteuerung der Alterseinkünfte. Ab 2005 werden die Beiträge für die Altersversorgung in kleinen Schritten von der Steuer befreit, während die Rentenauszahlungen im Alter voll versteuert werden.
Die gesetzlichen Änderungen haben Auswirkungen auf folgende Bereiche:

Besteuerung der gesetzlichen Renten

Besteuerung der Rentenbeiträge

Kapital-Lebensversicheurng

Private Rentenversicherung

Fondsgebundene Rente

Britische Policen

Riesterrente

Betriebliche Altersvorsorge

Rürup-Rente


Besteuerung der gesetzlichen Renten
Bereits laufende Rentenauszahlungen aus den gesetzlichen Kassen, berufsständischen Versorgungseinrichtungen und Leibrenten werden ab Jahresbeginn zu 50% versteuert. Für Neurentner steigt die Besteuerung bis 2040 in jährlichen 2%- später in 1%-Schritten auf 100%.
Die Freibeträge betragen 18.900 € für Alleinstehende und 37.800 € für Ehepaare. Wegen der noch hohen Freibeträge sind ca. dreiviertel aller Rentner dieses Jahr von der Besteuerung nicht betroffen.

Beispiel:
Herr Maier erhält 12.000 € Rente im Jahr 2005. Davon unterliegen 50% (6.000 €) der Steuerpflicht. Diese Summe liegt jedoch unter dem zulässigen Freibetrag, weshalb Herr Maier keine Steuern entrichten muss.


Besteuerung der Rentenbeiträge
Ab 2005 werden 60% der Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen Rentenversicherung steuerlich freigestellt. Bis 2025 sollen die Beiträge in jährlichen 2%-Schritten vollständig steuerfrei sein.
Als Vorsorgeaufwendungen gelten:
Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Beiträge zu berufständischen Versorgungen
Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse
Beiträge zu einer privaten RentenversicherungAls sonstige Vorsorgeaufwendungen sind Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen und privaten Haftpflichtversicherung bis zu einem festgesetzten Höchstbetrag von 1500 € (2400 € für Selbständige) absetzbar.
Quelle:: Algemein
Für mehr information über Riesterrente: online-kfzversicherungen.de





 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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